Was ist der Unterschied zwischen sgb ii und sgb xii?

Was ist der Unterschied zwischen sgb ii und sgb xii?

Unterschied zwischen SGB II und SGB XII

Was ist das SGB II?

Das SGB II steht für das Sozialgesetzbuch Zweites Buch und regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es ist auch als Hartz IV bekannt und soll Menschen unterstützen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten. Die Leistungen umfassen unter anderem Geldleistungen, wie das Arbeitslosengeld II, sowie Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Was ist das SGB XII?

Das SGB XII steht für das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch und regelt die Sozialhilfe. Es soll Menschen unterstützen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten. Die Leistungen umfassen unter anderem Geldleistungen, wie das Sozialgeld, sowie Leistungen zur Eingliederung in die Gesellschaft.

Unterschiede zwischen SGB II und SGB XII

1. Zielgruppe: Das SGB II richtet sich an Arbeitsuchende, während das SGB XII sich an Menschen richtet, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht arbeiten können.

2. Leistungen: Die Leistungen des SGB II und SGB XII unterscheiden sich in Art und Höhe. Während das SGB II Geldleistungen wie das Arbeitslosengeld II und Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt umfasst, umfasst das SGB XII Geldleistungen wie das Sozialgeld und Leistungen zur Eingliederung in die Gesellschaft.

3. Antragsverfahren: Das Antragsverfahren für das SGB II und SGB XII unterscheidet sich ebenfalls. Während das SGB II von den Jobcentern bearbeitet wird, wird das SGB XII von den Sozialämtern bearbeitet.

4. Vermögensgrenzen: Die Vermögensgrenzen für das SGB II und SGB XII unterscheiden sich ebenfalls. Während das SGB II eine Vermögensgrenze von 60.000 Euro für Paare und 30.000 Euro für Alleinstehende hat, gibt es beim SGB XII keine Vermögensgrenze.

Fazit

Das SGB II und SGB XII haben unterschiedliche Zielgruppen und Leistungen. Während das SGB II sich an Arbeitsuchende richtet, richtet sich das SGB XII an Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht arbeiten können. Die Leistungen unterscheiden sich in Art und Höhe und das Antragsverfahren sowie die Vermögensgrenzen sind ebenfalls unterschiedlich.

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