Was ist der Unterschied zwischen pkw abmelden und stilllegen?

Was ist der Unterschied zwischen pkw abmelden und stilllegen?

Unterschied zwischen PKW abmelden und stilllegen

Wenn man ein Auto nicht mehr nutzen möchte, gibt es zwei Möglichkeiten: Man kann es abmelden oder stilllegen. Beide Optionen haben unterschiedliche Auswirkungen und sollten deshalb gut überlegt werden.

PKW abmelden

Wenn man ein Auto abmeldet, wird es aus dem Verkehr gezogen und darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Die Abmeldung erfolgt bei der zuständigen Zulassungsstelle und ist mit Kosten verbunden. Nach der Abmeldung erhält man eine Abmeldebescheinigung und muss die Kennzeichen abmontieren und zurückgeben.

Ein abgemeldetes Auto muss nicht mehr versichert werden, da es nicht mehr am Straßenverkehr teilnimmt. Allerdings muss man darauf achten, dass das Auto auf einem privaten Grundstück oder in einer Garage abgestellt wird, da es sonst als abgemeldetes Fahrzeug auf öffentlichem Grund steht und somit ein Bußgeld droht.

PKW stilllegen

Wenn man ein Auto stilllegt, bleibt es zwar weiterhin zugelassen, darf aber nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Die Stilllegung erfolgt ebenfalls bei der Zulassungsstelle und ist mit Kosten verbunden. Nach der Stilllegung erhält man eine Stilllegungsbescheinigung und muss die Kennzeichen nicht abmontieren.

Ein stillgelegtes Auto muss weiterhin versichert werden, da es noch zugelassen ist. Allerdings kann man bei vielen Versicherungen eine Ruheversicherung abschließen, die günstiger ist als eine normale Kfz-Versicherung. Das Auto darf während der Stilllegung auf öffentlichem Grund abgestellt werden, allerdings muss es dann mit einer Plane oder ähnlichem abgedeckt werden, um zu verhindern, dass es als abgemeldetes Fahrzeug wahrgenommen wird.

Fazit

Ob man sein Auto abmeldet oder stilllegt, hängt von den individuellen Bedürfnissen ab. Wenn man das Auto nicht mehr nutzen möchte und es auch nicht auf öffentlichem Grund abstellen kann, ist eine Abmeldung die bessere Wahl. Wenn man das Auto aber noch behalten möchte und es nur vorübergehend nicht nutzen kann, ist eine Stilllegung sinnvoller.

  • Abmeldung: Auto wird aus dem Verkehr gezogen, Kennzeichen müssen abmontiert werden, keine Versicherung notwendig, Auto muss auf privatem Grund abgestellt werden
  • Stilllegung: Auto bleibt zugelassen, Kennzeichen müssen nicht abmontiert werden, Versicherung notwendig (Ruheversicherung möglich), Auto darf auf öffentlichem Grund abgestellt werden (mit Abdeckung)

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