Unterschied zwischen ALG II und Sozialgeld
ALG II und Sozialgeld sind zwei Leistungen, die vom Staat an Bedürftige gezahlt werden. Beide Leistungen sollen dazu beitragen, den Lebensunterhalt zu sichern. Doch es gibt Unterschiede zwischen den beiden Leistungen.
Was ist ALG II?
ALG II steht für Arbeitslosengeld II und wird auch als Hartz IV bezeichnet. Es handelt sich um eine Leistung, die an erwerbsfähige Personen gezahlt wird, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. ALG II wird vom Jobcenter gezahlt und umfasst neben dem Regelsatz auch Leistungen für Unterkunft und Heizung.
Was ist Sozialgeld?
Sozialgeld ist eine Leistung, die an Bedarfsgemeinschaften gezahlt wird, die aus erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und nicht erwerbsfähigen Angehörigen bestehen. Das Sozialgeld soll dazu beitragen, den Lebensunterhalt der gesamten Bedarfsgemeinschaft zu sichern. Es wird ebenfalls vom Jobcenter gezahlt.
Unterschiede zwischen ALG II und Sozialgeld
Der wesentliche Unterschied zwischen ALG II und Sozialgeld besteht darin, dass ALG II an erwerbsfähige Personen gezahlt wird, während Sozialgeld an Bedarfsgemeinschaften gezahlt wird. Das bedeutet, dass Personen, die ALG II erhalten, in der Regel alleinstehend sind oder in einer Partnerschaft leben, in der beide Partner erwerbsfähig sind. Personen, die Sozialgeld erhalten, leben hingegen in einer Bedarfsgemeinschaft, in der mindestens ein Mitglied nicht erwerbsfähig ist.
Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass der Regelsatz bei ALG II höher ist als beim Sozialgeld. Der Regelsatz für eine alleinstehende Person beträgt derzeit 446 Euro im Monat, während der Regelsatz für ein Kind unter 6 Jahren beim Sozialgeld bei 250 Euro liegt.
Fazit
ALG II und Sozialgeld sind Leistungen, die dazu beitragen sollen, den Lebensunterhalt von Bedürftigen zu sichern. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass ALG II an erwerbsfähige Personen gezahlt wird, während Sozialgeld an Bedarfsgemeinschaften gezahlt wird. Zudem ist der Regelsatz bei ALG II höher als beim Sozialgeld.