Was ist der Unterschied zwischen attest und krankschreibung?

Was ist der Unterschied zwischen attest und krankschreibung?

Attest vs. Krankschreibung: Was ist der Unterschied?

Wenn man krank ist und nicht arbeiten kann, benötigt man in der Regel eine Bescheinigung vom Arzt. Doch welche Art von Bescheinigung ist in welchem Fall notwendig? Hier gibt es oft Verwirrung zwischen Attest und Krankschreibung. Doch es gibt einen Unterschied zwischen den beiden.

Attest

Ein Attest ist eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, seinen gewohnten Tätigkeiten nachzugehen. Ein Attest wird in der Regel benötigt, wenn man länger als drei Tage krank ist und somit Anspruch auf eine Krankmeldung hat. Das Attest muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden und enthält Informationen über die Art der Erkrankung sowie den Zeitraum, für den man arbeitsunfähig ist.

Wichtige Fakten zum Attest:

  • Bestätigt Arbeitsunfähigkeit
  • Notwendig bei Krankheit ab dem 4. Tag
  • Enthält Informationen über Art der Erkrankung und Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden

Krankschreibung

Eine Krankschreibung ist eine Bescheinigung, die bestätigt, dass man aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten kann. Eine Krankschreibung wird in der Regel für die ersten drei Tage einer Krankheit benötigt. In diesem Zeitraum hat man keinen Anspruch auf eine Krankmeldung und muss die Krankschreibung selbst beim Arbeitgeber einreichen. Eine Krankschreibung enthält ebenfalls Informationen über die Art der Erkrankung und den Zeitraum, für den man arbeitsunfähig ist.

Wichtige Fakten zur Krankschreibung:

  • Bestätigt Arbeitsunfähigkeit
  • Notwendig bei Krankheit bis zum 3. Tag
  • Enthält Informationen über Art der Erkrankung und Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Muss selbst beim Arbeitgeber eingereicht werden

Fazit

Es gibt also einen klaren Unterschied zwischen Attest und Krankschreibung. Während ein Attest ab dem vierten Tag einer Krankheit notwendig ist und dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss, benötigt man für die ersten drei Tage eine Krankschreibung, die man selbst beim Arbeitgeber einreichen muss. Beide Bescheinigungen bestätigen die Arbeitsunfähigkeit und enthalten Informationen über die Art der Erkrankung und den Zeitraum, für den man arbeitsunfähig ist.

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