Unterschied zwischen Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale
Was ist die Ehrenamtspauschale?
Die Ehrenamtspauschale ist eine steuerfreie Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten. Sie beträgt seit 2021 maximal 840 Euro im Jahr und kann von Personen in Anspruch genommen werden, die sich in gemeinnützigen Organisationen oder Vereinen engagieren. Die Ehrenamtspauschale kann für verschiedene Tätigkeiten wie beispielsweise Vorstandsarbeit, Betreuung von Kindern oder Senioren oder auch für die Organisation von Veranstaltungen gezahlt werden.
Was ist die Übungsleiterpauschale?
Die Übungsleiterpauschale ist ebenfalls eine steuerfreie Aufwandsentschädigung, die für bestimmte Tätigkeiten gezahlt wird. Sie beträgt seit 2021 maximal 3.000 Euro im Jahr und kann von Personen in Anspruch genommen werden, die als Übungsleiter oder Trainer tätig sind. Die Tätigkeit muss dabei in einem gemeinnützigen Verein oder einer öffentlichen Einrichtung ausgeübt werden und sich auf sportliche, musikalische oder ähnliche Aktivitäten beziehen.
Unterschiede zwischen Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale
Obwohl beide Pauschalen steuerfrei sind, gibt es einige Unterschiede zwischen der Ehrenamtspauschale und der Übungsleiterpauschale:
- Die Ehrenamtspauschale kann für verschiedene Tätigkeiten gezahlt werden, während die Übungsleiterpauschale nur für bestimmte Tätigkeiten im sportlichen oder musikalischen Bereich gilt.
- Die Höhe der Ehrenamtspauschale beträgt maximal 840 Euro im Jahr, während die Übungsleiterpauschale bis zu 3.000 Euro im Jahr betragen kann.
- Die Ehrenamtspauschale kann von Personen in Anspruch genommen werden, die sich in gemeinnützigen Organisationen oder Vereinen engagieren, während die Übungsleiterpauschale nur für Personen gilt, die als Übungsleiter oder Trainer tätig sind.
Fazit
Sowohl die Ehrenamtspauschale als auch die Übungsleiterpauschale sind steuerfreie Aufwandsentschädigungen, die für ehrenamtliche Tätigkeiten gezahlt werden. Während die Ehrenamtspauschale für verschiedene Tätigkeiten in gemeinnützigen Organisationen oder Vereinen gezahlt werden kann, gilt die Übungsleiterpauschale nur für bestimmte Tätigkeiten im sportlichen oder musikalischen Bereich. Zudem ist die Höhe der Übungsleiterpauschale höher als die der Ehrenamtspauschale.