Unterschied zwischen GbR und OHG
Grundlagen
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die offene Handelsgesellschaft (OHG) sind zwei der bekanntesten Rechtsformen für Personengesellschaften in Deutschland. Beide Rechtsformen sind für Unternehmen geeignet, die von mehreren Personen gegründet werden und bei denen jeder Gesellschafter persönlich haftet.
Haftung
Ein wesentlicher Unterschied zwischen GbR und OHG besteht in der Haftung der Gesellschafter. Bei der GbR haften alle Gesellschafter unbeschränkt und persönlich für die Schulden der Gesellschaft. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der GbR haftet.
Bei der OHG haften ebenfalls alle Gesellschafter unbeschränkt und persönlich für die Schulden der Gesellschaft. Allerdings haften die Gesellschafter bei der OHG auch für die Verbindlichkeiten der anderen Gesellschafter. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter nicht nur für seine eigenen Schulden, sondern auch für die Schulden der anderen Gesellschafter haftet.
Gründung
Die Gründung einer GbR ist vergleichsweise einfach und unkompliziert. Es ist keine Mindesteinlage erforderlich und es müssen keine besonderen Formalitäten beachtet werden. Es genügt, wenn die Gesellschafter einen Gesellschaftsvertrag abschließen und diesen notariell beglaubigen lassen.
Die Gründung einer OHG ist hingegen etwas aufwendiger. Es ist eine Mindesteinlage von 50.000 Euro erforderlich und es müssen bestimmte Formalitäten beachtet werden. So muss die OHG im Handelsregister eingetragen werden und es ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich, der notariell beglaubigt werden muss.
Steuerliche Behandlung
Die GbR wird steuerlich als Personengesellschaft behandelt. Das bedeutet, dass die Gewinne der GbR bei den Gesellschaftern als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit versteuert werden. Die GbR selbst ist nicht steuerpflichtig.
Die OHG wird ebenfalls steuerlich als Personengesellschaft behandelt. Auch hier werden die Gewinne der OHG bei den Gesellschaftern als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit versteuert. Allerdings ist die OHG selbst steuerpflichtig und muss eine eigene Steuererklärung abgeben.
Fazit
Die Wahl zwischen GbR und OHG hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Haftung, der Gründungskosten und der steuerlichen Behandlung. Beide Rechtsformen haben Vor- und Nachteile und es ist wichtig, sich vor der Gründung ausführlich zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.