Unterschied zwischen GWG und Anlagevermögen
Was ist GWG?
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind bewegliche Wirtschaftsgüter, die selbstständig nutzbar sind und einen Anschaffungswert von maximal 800 Euro (netto) haben. Sie werden in der Regel im laufenden Geschäftsjahr vollständig abgeschrieben und nicht dem Anlagevermögen zugeordnet.
Beispiele für GWG sind Büromaterialien, Werkzeuge, Computerzubehör oder auch Möbelstücke, die nicht dauerhaft genutzt werden.
Was ist Anlagevermögen?
Anlagevermögen umfasst alle Wirtschaftsgüter, die länger als ein Jahr im Unternehmen genutzt werden und einen Anschaffungswert von mehr als 800 Euro (netto) haben. Dazu gehören beispielsweise Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge oder auch Patente.
Das Anlagevermögen wird über mehrere Jahre abgeschrieben und ist somit ein wichtiger Bestandteil der Bilanz eines Unternehmens.
Unterschiede zwischen GWG und Anlagevermögen
Die Unterschiede zwischen GWG und Anlagevermögen liegen vor allem in der Höhe des Anschaffungswertes und der Abschreibungsdauer.
Während GWG einen Anschaffungswert von maximal 800 Euro haben und im laufenden Geschäftsjahr vollständig abgeschrieben werden, haben Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens einen höheren Anschaffungswert und werden über mehrere Jahre abgeschrieben.
Ein weiterer Unterschied ist, dass GWG nicht dem Anlagevermögen zugeordnet werden, sondern als Betriebsausgaben verbucht werden. Das Anlagevermögen hingegen ist ein wichtiger Bestandteil der Bilanz und beeinflusst somit die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens.
Fazit
Insgesamt lässt sich sagen, dass GWG und Anlagevermögen wichtige Begriffe im Bereich der Buchhaltung und Bilanzierung sind. Während GWG bewegliche Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von maximal 800 Euro sind und im laufenden Geschäftsjahr vollständig abgeschrieben werden, umfasst das Anlagevermögen Wirtschaftsgüter mit einem höheren Anschaffungswert, die über mehrere Jahre abgeschrieben werden und somit ein wichtiger Bestandteil der Bilanz sind.