Was ist der Unterschied zwischen gwg und sammelposten?

Was ist der Unterschied zwischen gwg und sammelposten?

Unterschied zwischen GWG und Sammelposten

Im Bereich der Steuererklärung gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Betriebsausgaben geltend zu machen. Zwei Begriffe, die dabei oft auftauchen, sind GWG und Sammelposten. Doch was bedeuten diese Begriffe genau und worin unterscheiden sie sich?

GWG – geringwertige Wirtschaftsgüter

GWG sind bewegliche Wirtschaftsgüter, die selbstständig nutzbar sind und deren Anschaffungskosten einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Dieser Wert lag bis zum Jahr 2017 bei 410 Euro netto. Seit dem Jahr 2018 wurde dieser Wert auf 800 Euro netto angehoben.

GWG können in der Steuererklärung direkt im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Dabei ist es nicht notwendig, die Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Stattdessen können die Kosten in voller Höhe im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden.

Beispiele für GWG sind beispielsweise Büromaterialien wie Stifte, Papier oder Büroklammern, aber auch Werkzeuge oder Computerzubehör.

Sammelposten

Anders als GWG sind Sammelposten keine einzelnen Wirtschaftsgüter, sondern eine Zusammenfassung von geringwertigen Wirtschaftsgütern. Dabei können mehrere GWG mit Anschaffungskosten von bis zu 800 Euro netto zu einem Sammelposten zusammengefasst werden.

Der Vorteil eines Sammelpostens liegt darin, dass die Anschaffungskosten nicht einzeln aufgeführt werden müssen. Stattdessen kann der Gesamtbetrag des Sammelpostens als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Dabei ist es jedoch notwendig, den Sammelposten über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Diese beträgt in der Regel fünf Jahre.

Beispiele für Wirtschaftsgüter, die zu einem Sammelposten zusammengefasst werden können, sind beispielsweise Büromöbel, Werkzeuge oder Computer.

Unterschiede zwischen GWG und Sammelposten

Der wesentliche Unterschied zwischen GWG und Sammelposten liegt in der Höhe der Anschaffungskosten. Während GWG bis zu einem Wert von 800 Euro netto direkt im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können, müssen Wirtschaftsgüter mit höheren Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass GWG einzelne Wirtschaftsgüter sind, während Sammelposten eine Zusammenfassung von mehreren Wirtschaftsgütern darstellen.

Fazit

GWG und Sammelposten sind zwei Möglichkeiten, um geringwertige Wirtschaftsgüter in der Steuererklärung geltend zu machen. Während GWG einzelne Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu 800 Euro netto sind, können bei Sammelposten mehrere Wirtschaftsgüter zu einem Gesamtbetrag zusammengefasst werden. Es ist jedoch notwendig, den Sammelposten über die Nutzungsdauer abzuschreiben, während GWG direkt im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können.

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