Was ist der Unterschied zwischen im auftrag und in vertretung?

Was ist der Unterschied zwischen im auftrag und in vertretung?

Unterschied zwischen „im Auftrag“ und „in Vertretung“

Im Geschäftsleben gibt es oft Situationen, in denen eine Person für eine andere handelt. Dabei kann es sich um eine Vertretung oder um eine Beauftragung handeln. Doch was genau ist der Unterschied zwischen „im Auftrag“ und „in Vertretung“?

Im Auftrag

Wenn eine Person im Auftrag handelt, bedeutet das, dass sie von einer anderen Person beauftragt wurde, eine bestimmte Aufgabe zu erledigen. Dabei handelt die Person jedoch nicht in eigenem Namen, sondern im Namen des Auftraggebers. Der Auftraggeber bleibt also der eigentliche Vertragspartner und haftet für die Handlungen des Beauftragten.

Ein Beispiel: Ein Unternehmen beauftragt einen Anwalt damit, einen Vertrag auszuarbeiten. Der Anwalt handelt dabei im Auftrag des Unternehmens und ist nicht selbst Vertragspartner.

In Vertretung

Handelt eine Person in Vertretung, bedeutet das, dass sie eine andere Person vertritt. Dabei handelt die Person in eigenem Namen, aber für Rechnung des Vertretenen. Der Vertretene bleibt also der eigentliche Vertragspartner und haftet für die Handlungen des Vertreters.

Ein Beispiel: Ein Geschäftsführer ist verhindert und beauftragt seinen Stellvertreter damit, eine Vertragsunterzeichnung vorzunehmen. Der Stellvertreter handelt dabei in Vertretung des Geschäftsführers und ist selbst Vertragspartner.

Unterschiede auf einen Blick

Um die Unterschiede zwischen „im Auftrag“ und „in Vertretung“ noch einmal deutlich zu machen, hier eine Übersicht:

  • Im Auftrag: Handeln im Namen des Auftraggebers
  • In Vertretung: Handeln in eigenem Namen, aber für Rechnung des Vertretenen
  • Im Auftrag: Beauftragter ist nicht selbst Vertragspartner
  • In Vertretung: Vertreter ist selbst Vertragspartner
  • Im Auftrag: Auftraggeber haftet für Handlungen des Beauftragten
  • In Vertretung: Vertretener haftet für Handlungen des Vertreters

Fazit

Ob im Auftrag oder in Vertretung – in beiden Fällen handelt eine Person für eine andere. Der Unterschied liegt jedoch darin, ob die Person im Namen des Auftraggebers oder in eigenem Namen handelt. Es ist wichtig, diese Unterscheidung zu kennen, um die rechtlichen Konsequenzen richtig einschätzen zu können.

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