Was ist der Unterschied zwischen jugendstrafrecht und erwachsenenstrafrecht?

Was ist der Unterschied zwischen jugendstrafrecht und erwachsenenstrafrecht?

Unterschied zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht

Was ist das Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht ist ein eigenständiges Rechtssystem, das sich auf straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren bezieht. Es ist im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt und hat das Ziel, junge Straftäter zu erziehen und zu resozialisieren, anstatt sie nur zu bestrafen.

Was ist das Erwachsenenstrafrecht?

Das Erwachsenenstrafrecht gilt für alle Personen ab 21 Jahren und ist im Strafgesetzbuch (StGB) festgelegt. Im Gegensatz zum Jugendstrafrecht steht hier die Bestrafung des Täters im Vordergrund, um die Gesellschaft vor weiteren Straftaten zu schützen.

Unterschiede zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht

1. Strafmaß

Im Jugendstrafrecht sind die Strafen in der Regel milder als im Erwachsenenstrafrecht. Das Höchstmaß der Freiheitsstrafe beträgt im Jugendstrafrecht zehn Jahre, während es im Erwachsenenstrafrecht lebenslänglich sein kann.

2. Verfahrensablauf

Im Jugendstrafrecht gibt es einen besonderen Verfahrensablauf, der auf die Bedürfnisse und Rechte von Jugendlichen abgestimmt ist. So müssen beispielsweise die Eltern oder ein Erziehungsberechtigter über den Strafvorwurf informiert werden und haben das Recht, an der Verhandlung teilzunehmen.

3. Resozialisierung

Im Jugendstrafrecht steht die Resozialisierung des Täters im Vordergrund. Es geht darum, den Jugendlichen zu erziehen und ihm eine Perspektive für die Zukunft zu geben. Im Erwachsenenstrafrecht ist die Resozialisierung zwar auch ein Ziel, jedoch steht hier die Bestrafung des Täters im Vordergrund.

4. Öffentlichkeit

Im Jugendstrafrecht finden die Verhandlungen in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um den Schutz der Persönlichkeitsrechte des Jugendlichen zu gewährleisten. Im Erwachsenenstrafrecht sind die Verhandlungen öffentlich.

Fazit

Das Jugendstrafrecht und das Erwachsenenstrafrecht unterscheiden sich in einigen Punkten voneinander. Während im Jugendstrafrecht die Erziehung und Resozialisierung des Täters im Vordergrund stehen, geht es im Erwachsenenstrafrecht vor allem um die Bestrafung des Täters. Auch das Strafmaß und der Verfahrensablauf sind unterschiedlich geregelt. Es ist wichtig, dass die Unterschiede zwischen den beiden Rechtssystemen bekannt sind, um eine angemessene Strafe für straffällig gewordene Jugendliche und Erwachsene zu gewährleisten.

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