Unterschied zwischen LVA und Deutsche Rentenversicherung Bund
Was ist die LVA?
Die LVA (Landesversicherungsanstalt) war eine Institution, die in der Zeit von 1911 bis 2005 für die Durchführung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland zuständig war. Sie war eine der Trägerorganisationen der gesetzlichen Rentenversicherung und hatte ihren Sitz in den einzelnen Bundesländern. Die LVA war für die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten zuständig.
Was ist die Deutsche Rentenversicherung Bund?
Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist eine Institution, die seit 2005 für die Durchführung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland zuständig ist. Sie ist eine der Trägerorganisationen der gesetzlichen Rentenversicherung und hat ihren Sitz in Berlin. Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist für die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten sowie der Selbstständigen zuständig.
Unterschiede zwischen LVA und Deutsche Rentenversicherung Bund
1. Zuständigkeit: Die LVA war nur für die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten zuständig, während die Deutsche Rentenversicherung Bund auch für die Rentenversicherung der Selbstständigen zuständig ist.
2. Organisation: Die LVA hatte ihren Sitz in den einzelnen Bundesländern, während die Deutsche Rentenversicherung Bund ihren Sitz in Berlin hat.
3. Fusion: Die LVA wurde im Jahr 2005 mit anderen Trägerorganisationen zur Deutschen Rentenversicherung fusioniert.
4. Leistungen: Die Leistungen der LVA und der Deutschen Rentenversicherung Bund sind im Wesentlichen gleich. Beide Institutionen zahlen Renten an ihre Versicherten aus und bieten auch Rehabilitationsmaßnahmen an.
Fazit
Die LVA und die Deutsche Rentenversicherung Bund sind beide Trägerorganisationen der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Die LVA war jedoch nur für die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten zuständig und hatte ihren Sitz in den einzelnen Bundesländern. Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist für die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten sowie der Selbstständigen zuständig und hat ihren Sitz in Berlin. Trotz dieser Unterschiede sind die Leistungen beider Institutionen im Wesentlichen gleich.