Unterschied zwischen SV-Brutto und Steuerbrutto
Bei der Berechnung des Gehalts werden oft die Begriffe SV-Brutto und Steuerbrutto verwendet. Doch was bedeuten diese Begriffe eigentlich und worin liegt der Unterschied?
SV-Brutto
Das SV-Brutto ist das Bruttogehalt, auf das Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge) fällig werden. Diese Beiträge werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen und dienen der Finanzierung der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme wie Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.
Das SV-Brutto umfasst alle Einkünfte, die der Arbeitnehmer aus seiner Beschäftigung erhält, also zum Beispiel auch Überstunden, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Es ist also das Bruttogehalt, das in der Sozialversicherung relevant ist.
Steuerbrutto
Das Steuerbrutto ist das Bruttogehalt, auf das Einkommenssteuer fällig wird. Anders als bei den SV-Beiträgen werden die Einkommenssteuern nur vom Arbeitnehmer gezahlt. Das Steuerbrutto umfasst ebenfalls alle Einkünfte aus der Beschäftigung, jedoch gibt es hier noch weitere Abzüge, die berücksichtigt werden müssen.
Zum einen gibt es den Grundfreibetrag, der von der Einkommenssteuer befreit ist. Zum anderen gibt es verschiedene Freibeträge und Abzüge, die von den steuerpflichtigen Einkünften abgezogen werden können, wie zum Beispiel Werbungskosten oder Sonderausgaben. Das Steuerbrutto ist also das Bruttogehalt, auf das die Einkommenssteuer berechnet wird, nach Abzug der Freibeträge und Abzüge.
Unterschied zwischen SV-Brutto und Steuerbrutto
Der Unterschied zwischen SV-Brutto und Steuerbrutto liegt also darin, dass das SV-Brutto das Bruttogehalt ist, auf das Sozialversicherungsbeiträge fällig werden, während das Steuerbrutto das Bruttogehalt ist, auf das Einkommenssteuer fällig wird, nach Abzug der Freibeträge und Abzüge.
Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient monatlich 3.000 Euro brutto. Davon werden 450 Euro für die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Das SV-Brutto beträgt also 3.450 Euro. Nach Abzug des Grundfreibetrags und weiterer Freibeträge und Abzüge ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von 2.500 Euro. Auf dieses zu versteuernde Einkommen wird dann die Einkommenssteuer berechnet.
Fazit
Das SV-Brutto und das Steuerbrutto sind wichtige Begriffe bei der Berechnung des Gehalts. Während das SV-Brutto das Bruttogehalt ist, auf das Sozialversicherungsbeiträge fällig werden, ist das Steuerbrutto das Bruttogehalt, auf das Einkommenssteuer fällig wird, nach Abzug der Freibeträge und Abzüge.
- Das SV-Brutto umfasst alle Einkünfte aus der Beschäftigung.
- Die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen.
- Das Steuerbrutto umfasst ebenfalls alle Einkünfte aus der Beschäftigung, jedoch nach Abzug der Freibeträge und Abzüge.
- Die Einkommenssteuer wird nur vom Arbeitnehmer gezahlt.