Unterschied zwischen Wohn- und Nutzfläche bei der Grundsteuer
Bei der Berechnung der Grundsteuer spielen die Wohn- und Nutzfläche eine wichtige Rolle. Doch was genau ist der Unterschied zwischen diesen beiden Flächenarten?
Wohnfläche
Die Wohnfläche umfasst alle Räume einer Wohnung, die zum Wohnen genutzt werden können. Dazu gehören in der Regel:
- Schlafzimmer
- Wohnzimmer
- Küche
- Badezimmer
- Flur
Die Wohnfläche wird in der Regel nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet. Dabei werden die Grundflächen der einzelnen Räume ermittelt und addiert. Nicht zur Wohnfläche zählen beispielsweise Balkone, Terrassen oder Keller.
Die Wohnfläche ist für die Berechnung der Grundsteuer relevant, da sie Auskunft darüber gibt, wie groß die Wohnung ist und wie viele Personen darin wohnen können. Je größer die Wohnfläche, desto höher fällt in der Regel auch die Grundsteuer aus.
Nutzfläche
Die Nutzfläche umfasst alle Räume eines Gebäudes, die nicht zum Wohnen genutzt werden. Dazu gehören beispielsweise:
- Keller
- Dachboden
- Garage
- Heizungsraum
- Waschraum
Die Nutzfläche wird ebenfalls nach der WoFlV berechnet. Anders als bei der Wohnfläche werden hier jedoch auch Flächen berücksichtigt, die eine geringere Raumhöhe als 2 Meter haben. Auch Flächen, die nicht überdacht sind, können zur Nutzfläche zählen.
Die Nutzfläche ist für die Grundsteuer relevant, da sie Auskunft darüber gibt, wie groß das gesamte Gebäude ist und wie viel Platz für verschiedene Zwecke zur Verfügung steht. Je größer die Nutzfläche, desto höher fällt in der Regel auch die Grundsteuer aus.
Fazit
Die Wohn- und Nutzfläche sind wichtige Faktoren bei der Berechnung der Grundsteuer. Während die Wohnfläche Auskunft darüber gibt, wie groß eine Wohnung ist, gibt die Nutzfläche Auskunft darüber, wie groß das gesamte Gebäude ist und wie viel Platz für verschiedene Zwecke zur Verfügung steht. Beide Flächenarten werden nach der WoFlV berechnet und können Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer haben.